Digi-Winner: für WienerInnen, die nicht in Wien arbeiten

Wenn Sie beschäftigt sind, Ihren Haupt-Wohnsitz in Wien, Ihren Beschäftigungs-Ort aber außerhalb von Wien haben, können Sie maximal 2.500 Euro Förderung vom waff bekommen. Die Höhe der zusätzlichen  Förderung durch die AK hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie AK-Mitglied sind.

Wer wird gefördert?

Die Förderung können Sie beantragen, wenn Sie zu Kurs-Beginn beschäftigt sind und

  • Ihren Haupt-Wohnsitz in Wien haben,
  • AK-Mitglied eines anderen Bundeslandes sind,
  • Ihr monatliches Netto-Einkommen höchstens 2.500 Euro beträgt.

Wer wird nicht gefördert?

  • Beschäftigte, die nicht AK-Mitglieder sind
  • Personen, die ihren Haupt-Wohnsitz außerhalb von Wien haben

Was wird gefördert?

Wir fördern berufliche Aus- und Weiterbildungen im Bereich der digitalen Kompetenzen, wenn:

  • die Kurs-Anbieter vom waff anerkannt sind.
  • die Kurs-Kosten (inklusive Prüfungs-Gebühren) mindestens 150 Euro betragen.

Was wird nicht gefördert?

  • Sprachkurse
  • Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung
  • Anmelde- und Einschreib-Gebühren
  • Bücher, Skripten, staatliche Gebühren

Wie hoch ist die Förderung?

Der waff unterstützt Sie mit maximal 2.500 Euro.

  • 80 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 1.500 Euro
  • 60 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.000 Euro
  • 40 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.500 Euro

Die maximale Förderung kann innerhalb von fünf Jahren beantragt werden. Entweder auf einmal oder in Teil-Beträgen.

Die Höhe der zusätzlichen Förderung durch die AK hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie AK-Mitglied sind. Die dafür notwendige Übersicht finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer.

So kommen Sie zu Ihrer Förderung

Sie müssen den Antrag für die Förderung VOR Kurs-Beginn oder bis zu vier Wochen nach Kurs-Beginn stellen. Diesen reichen Sie online ein.

Diese Unterlagen müssen hochgeladen werden:

  • Kosten-Voranschlag des Kurs-Anbieters
  • Nachweis über Beschäftigung (Einkommens-Nachweis)
  • Melde-Bestätigung für den Haupt-Wohnsitz Wien
  • Bestätigung AK Mitgliedschaft – Die Bestätigung können Sie telefonisch anfordern. Hier finden Sie die Liste der Telefonnummer der Arbeiterkammer des jeweiligen Bundeslandes.

In Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien

AK Wien Logo