Förderung Lehrausbilder*innen

Sie bilden Lehrlinge aus oder wollen in die Lehrausbildung einsteigen, weil Fachkräfte für Ihr Unternehmen wichtig sind? Sie wollen Verantwortung für die beruflichen Chancen junger Menschen übernehmen?

Mit Unterstützung dieser waff Förderinitiative können Sie Ihre Mitarbeiter*innen zu Lehrausbilderinnen und Lehrausbildern qualifizieren lassen. Der waff will damit Anreize für Betriebe schaffen, verstärkt auf die Ausbildung von Lehrlingen zu setzen und damit in die Zukunft zu investieren. Der waff fördert die Kosten des Ausbilder*innenkurses sowie der Prüfungsgebühren.

Achtung: Die Europäische Kommission hat am 13.12.2023 die neue De-minimis-Verordnung beschlossen. Diese ist am 01.01.2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU. Die neuen Antragsunterlagen stehen in den Downloads zur Verfügung.

Wesentliche Änderungen: der neue Gesamtbetrag, der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedsstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von 3 Jahren € 300.000,- nicht übersteigen. Der Begriff „ein einziges Unternehmen“ bzgl. einer „wirtschaftlich tätigen Einheit“ wird in der Verordnung Artikel 2 Zif. 2 klargestellt.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten, die in Wien einen Betriebsstandort haben.
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, nur wenn das Unternehmen erstmals Lehrlinge ausbildet oder die betriebliche Lehrausbildung um einen Lehrberuf erweitert.

Die Förderung kann sowohl für Kursbesuche bzw. Prüfungen von unselbständig Beschäftigten (vollsozialversicherungspflichtig) als auch der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers gewährt werden.

Wer wird nicht gefördert?

  • Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände sowie juristische Personen öffentlichen Rechts
  • politische Parteien
  • radikale Vereine

Was wird gefördert?

Wir fördern Ausbilder*innenkurse sowie die Prüfungsgebühren der Ausbilder*innenprüfung.

  • Ausbilder*innenkurs: 75 % der Kurskosten bis maximal 500 Euro pro Ausbilder*in
  • Ausbilder*innenprüfung: Prüfungsgebühren bis maximal 100 Euro pro Ausbilder*in

Voraussetzung für die Förderung?

  • Die Antragsunterlagen sind innerhalb von 3 Monaten nach Kursende bzw. abgelegter Prüfung an den waff zu übermitteln.
  • Die /der Ausbilder*in der muss in einem Unternehmen in Wien ausbilden.

Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung?

Reichen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Ausbildung das Antragsformular ein, zusammen mit der unterzeichneten Verpflichtungserklärung samt De-minimis-Erklärung und den Kursbelegen (Rechnung, Zahlungsnachweis und Teilnahmebestätigung bzw. Zeugnis).