Lehrlings-Förderung
Sie wollen Ihre Lehre erfolgreich beenden? Es fehlt aber am Geld für Vorbereitungskurse? Die Lehrlings-Förderung hilft Ihnen weiter!
Wer wird gefördert?
Die Lehrlings-Förderung können folgende Personen mit Haupt-Wohnsitz Wien nutzen:
- Lehrlinge, deren Lehrzeit spätestens in 12 Monaten endet
- Personen, deren Lehrzeit maximal vor 36 Monaten endete
Wichtig: Lehrlinge in überbetrieblichen Ausbildungen haben keinen Anspruch auf die Förderung. Informieren Sie sich aber trotzdem unter 0800 20 20 22 über andere Unterstützungs-Möglichkeiten.
Was wird gefördert?
Der waff übernimmt für Sie die Vorfinanzierung Ihrer Kurs-Kosten. Damit Sie sich voll auf das konzentrieren können, was wichtig ist: Ihre erfolgreiche Lehrabschluss-Prüfung.
Gefördert werden Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschluss-Prüfung.
Wie hoch ist die Förderung?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so gilt: Marktübliche Kurs-Kosten werden zu
100 % ersetzt.
Wie wird die Förderung beantragt?
Ihre Förderung kann bereits vor Kurs-Beginn beantragt werden. Der Antrag muss aber spätestens vor Kurs-Ende gestellt werden. Sie können Ihren Antrag auf Vorfinanzierung bequem per E-Mail einreichen.
Was Sie mit dem Antrag einreichen müssen:
- ein unterschriebener und komplett ausgefüllter Antrag auf Vorfinanzierung
- die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung (in Kopie)
- die Melde-Bestätigung für den Haupt-Wohnsitz Wien