Joboffensive 50plus – Informationen für Unternehmen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Joboffensive 50plus der Stadt Wien!

Wenn Sie neue Mitarbeiter*innen suchen und jemanden mit Berufs- und Lebenserfahrung bevorzugen, dann steht für Sie ein spezielles Förderangebot von AMS Wien und waff bereit.

Folgende Förder-Kriterien gelten für Unternehmen, die im Wettbewerb stehen:

Wer wird gefördert?

Unternehmen, die arbeitslose Wiener*innen beschäftigen, die

  • über 50 Jahre alt sind.
  • 1 Jahr Nettoarbeitslosigkeit1 vor Förderbeginn (bzw. bei Bezieher*innen der Wiener Mindestsicherung, die beim AMS Wien arbeitslos gemeldet sind ab 3 Monaten) vorweisen.
  • über den Förder-Zeitraum hinaus weiter beschäftigt werden können.

1 länger als 365 Tage arbeitslos vorgemerkt (gewertet wird die tatsächliche Zeit der Arbeitslosigkeit ohne Unterbrechungen durch Schulungen, Krankenstände, usw.)

Es können nur Personen gefördert werden, für die in den letzten 2 Jahren im gleichen Unternehmen keine Förderung bezogen wurde.

Ob die Förder-Kriterien auf eine konkrete Person zutreffen ist in jedem Fall mit dem AMS abzuklären.

Wer wird nicht gefördert? 

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • das Arbeitsmarktservice
  • politische Parteien
  • Clubs politischer Parteien
  • radikale Vereine
  • der Bund
  • Personen, die dem geschäftsführenden Organ des/der Förderungswerber*in angehören – dazu zählen auch alle organschaftlichen Vertreter*innen eines Vereins

Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung? 

  • Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten für 8 Monate.
  • Die Bemessungsgrundlage ist die allgemeine Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung zuzüglich 50% davon für die Berücksichtigung der Lohnnebenkosten.
  • Die Förderhöhe beträgt in den ersten 4 Monaten 97,5% der allgemeinen Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung
  • danach weitere 4 Monate 65%
  • Die Höchstgrenze der Förderung ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (Stand 2024: € 6.060,00 pro Monat bei Vollbeschäftigung).

Der Fördergeber hält fest, dass auf die Gewährung dieser Förderung kein Rechtsanspruch besteht und Förder-Zusagen nach Maßgabe der im Wirtschaftsplan des waff zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden.

Wie viele Stunden sollen die Personen beschäftigt werden?

Vollzeit oder Teilzeit jedoch mindestens in einem Umfang von 50% der kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Arbeitszeit. Angestrebt wird eine Weiterbeschäftigungsquote von 50%. Saisonarbeit ist deshalb nicht für die Joboffensive 50plus vorgesehen, sondern wird im Rahmen der normalen Eingliederungsbeihilfen des AMS berücksichtigt.

Stellenmeldung
Sie wollen eine Stelle anbieten?

Hier können Sie als Unternehmen Ihre Stellenmeldungen an uns übermitteln.

Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung?

Melden Sie die Stelle(n), die Sie im Rahmen der Joboffensive 50plus besetzen wollen, beim waff. Füllen Sie dazu das Online Formular für Unternehmen aus.
Handelt es sich um eine Gemeinnützige Organisation,
füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Sie können dem AMS Wien gerne eigene Kandidat*innen vorschlagen oder die Vermittlung von entsprechenden Bewerber*innen durch das AMS Wien in Anspruch nehmen. In beiden Fällen überprüft das AMS Wien, ob die Fördervoraussetzungen der Personen gegeben sind.

Wichtig: Auch wenn bereits ein*e Kandidat*in vorhanden ist, ist es unbedingt notwendig, dass Sie die Stelle vor dem geplanten Dienstbeginn mittels unseres Online-Formulars melden! Hier geben Sie einfach auf der letzten Seite Namen und Sozialversicherungsnummer der betreffenden Person an. Das AMS überprüft die Förderbarkeit und bespricht mit Ihnen, ob es eine Veröffentlichung der Stelle geben soll.

Die Förderkriterien sind vor geplantem Dienstbeginn mit dem AMS abzuklären. Bitte beachten Sie, dass im Nachhinein keine Förderung möglich ist. Daher muss der Förderantrag beim AMS vor Dienstbeginn gestellt werden.

Hier können Sie die Ergänzungsförderung beantragen!
Ergänzungsförderung des waff

Sobald Sie vom AMS eine Mitteilung bekommen, dass die Eingliederungsbeihilfe im Rahmen der Joboffensive 50plus gewährt wird, können Sie hier die Ergänzungsförderung beantragen.

 

Sie haben noch Fragen zur Joboffensive 50plus?
Rufen Sie uns einfach unter der
Tel 01 21748 777 an oder werfen Sie einen Blick auf unsere gesammelten FAQs:

Fragen und Antworten zur Joboffensive 50plus

Was bringt die Joboffensive 50plus?

Zu den Ergebnissen der Evaluierung der Joboffensive 50plus.