ESF für Wien

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Ziele im Rahmen der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“.

Die Zukunft im Blick: Mehr Chancen für Bildung und Beschäftigung

Der ESF tritt für einen starken Arbeitsmarkt ein. Deshalb finanziert er Maßnahmen mit, die die Beschäftigungs- und Bildungschancen der Menschen in Wien erhöhen, Armut und Diskriminierung bekämpfen und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt innerhalb der EU stärken.

Jeder Mitgliedstaat entwickelt dazu passend eine eigene Strategie, um diese Ziele zu erreichen.

Der ESF konzentriert sich auf:

  • die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
  • die Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
  • Investitionen in die Aus- und Weiterbildung

Damit Arbeit Früchte trägt: Umsetzung in Österreich

Die Verwaltungsbehörde für den ESF in Österreich ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) angesiedelt. Sie sorgt dafür, dass das Operationelle Programm „Beschäftigung Österreich 2014 – 2020 (ESF OP)“ umgesetzt wird. Dieses Programm richtet sich an der „Europa 2020“-Strategie und dem Nationalen Reformprogramm aus und ist das zentrale Planungs-Dokument für die gesamte Förderperiode. Es gibt die Ziele und strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel vor und wurde am 28. November 2014 durch die Europäische Kommission genehmigt.

In Österreich stehen 2014 bis 2020 rund 442 Millionen Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung, die durch Ko-Finanzierung nationaler Partnerinnen und Partner verdoppelt werden.

Das Ministerium hat für die Umsetzung des ESF in Österreich eine teilweise dezentrale Strategie gewählt: ESF-Mittel und Funktionen der ESF-Verwaltung wurden in die Verantwortung der Bundesländer übertragen.

Der waff hat eine Grundsatz-Vereinbarung unterzeichnet, in der er für die Umsetzung der dem Bundesland Wien zur Verfügung gestellten ESF-Mittel die Funktion einer „Zwischengeschalteten Stelle“ (ZWIST) übernimmt.

Die Grundsatzvereinbarung definiert und regelt, welche Rechte und Pflichten im Rahmen des Verwaltungs- und Kontrollsystems des ESF übernommen werden müssen.

In der Seitenleiste unter „Downloads“ finden Sie alle relevanten Grundlagendokumente, Detailinformationen und Formulare zu den laufenden Calls bzw. Ausschreibungen.

Hier finden Sie die ESF-Projektaufrufe, die ESF-Ausschreibungen sowie weiterführende Informationen zum ESF in Österreich.

Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.