Wie komme ich zu meiner Förderung?

Hier erhalten Sie einen Überblick über die grundlegenden Voraussetzungen, die für eine Förderung vom waff erforderlich sind.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Förderung erfüllen?

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • aufrechtes Beschäftigungsverhältnis

Muss der Haupt-Wohnsitz in Wien sein, um eine Förderung zu erhalten?

Ja, der Haupt-Wohnsitz in Wien ist die Voraussetzung, um die Förderungen des waff zu bekommen.

Wie lange muss der Haupt-Wohnsitz bereits in Wien sein?

Grundsätzlich reicht es, wenn der Haupt-Wohnsitz dann in Wien ist, wenn Sie erstmals in die Beratung kommen oder einen Förder-Antrag stellen.

Mein Haupt-Wohnsitz ist in Wien, ich arbeite aber in Niederösterreich. Ist es dennoch möglich, eine Förderung zu erhalten?

Der Haupt-Wohnsitz muss unbedingt in Wien liegen. Es ist jedoch kein Problem, wenn Sie in einem anderen Bundesland arbeiten. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Förderung also möglich.

Ich bin selbständig und möchte eine Weiterbildung besuchen. Kann ich vom waff eine Förderung erhalten?

Selbständig beschäftigte Wienerinnen und Wiener können durch den waff leider nicht gefördert werden. Für Neue Selbständige gibt es aber Angebote des waff.

Kann eine Prüfung alleine auch gefördert werden?

Eine Prüfung kann grundsätzlich nur in Kombination mit einem Kurs gefördert werden. Eine Ausnahme ist die Lehrabschluss-Prüfung.

Wo kann ich herausfinden, welche Bildungsträger vom waff anerkannt sind?

Voraussetzung für die Förderung Ihrer Weiterbildung: Ihr Kurs-Anbieter muss vom waff anerkannt sein. Neben den aufgelisteten Institutionen zählen auch dazu:

  • Alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z.B.: städtische Spitäler, Universitäten, Fachhochschulen)
  • Alle Bildungseinrichtungen, die direkt von gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretungen geleitet werden (z.B.: ÖGB, WKO)
  • Aus- oder Weiterbildungen mit einem gesetzlichen Lehrplan (Curriculum), wenn der Bildungsträger von einer öffentlich-rechtlichen Stelle durch einen Bescheid zum Anbieten der Aus- oder Weiterbildung ermächtigt ist.

Falls Ihr Bildungsträger nicht auf der Liste steht, kontaktieren Sie das waff-Team.

Gibt es für Studien an Universitäten bzw. Fachhochschulen Förderung?

Nein! Der waff fördert keine Studien an Universitäten bzw. Fachhochschulen. Informationen über Studienförderung finden Sie unter www.stipendium.at.

Wie weiß ich, ob ich eine Förderung durch das Bildungskonto bekomme?

Mit welcher Förderung Sie rechnen können, können Sie auf der Informationsseite des Bildungskontos überprüfen.

Werden auch Anmelde-/Einschreibgebühren, Kosten für Bücher oder Skripten etc. gefördert?

Nein! Gefördert werden Kurs- und Seminarkosten und dazugehörige Prüfungsgebühren.

Was ist ein gesetzlicher Lehrplan (Curriculum)?

Unter einem gesetzlich geregelten Curriculum versteht der waff eine in einem Gesetzestext bzw. einer Verordnung detailliert nach Lehrinhalten und Ausbildungseinheiten aufgeschlüsselte Ausbildung (z.B.: Heimhilfe, Pflegeassistentin/Pflegeassistent).

So beantragen Sie persönlich eine Förderung:

Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns:

Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung: Telefon: 217 48 555

So beantragen Sie eine Förderung mit dem Online-Antrag:

Wie ist der Ablauf, wenn ich einen Online-Antrag stelle?

Nachdem Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail an Ihre angegebene Adresse. Sie bestätigen Ihren Antrag, indem Sie auf den Link in dieser E-Mail klicken. Anschließend wird Ihr Antrag bearbeitet. Für die Prüfung Ihres Antrags sind mehrere Dokumente erforderlich. Sie können diese beim Online-Antrag hochladen. Innerhalb von sechs Wochen werden wir Sie per E-Mail über das Ergebnis der Prüfung Ihres Antrags informieren.

Muss ich mich registrieren, um einen Online-Antrag zu stellen?

Nein! Sie benötigen lediglich eine gültige E-Mail-Adresse.

Wann kann ich eigentlich eine Förderung beantragen? 

Sie können den Antrag frühestens VOR Kurs-Beginn oder bis zu vier Wochen nach Kurs-Beginn stellen. Für uns ist es kein Problem, wenn Sie sich bereits zu dem Kurs anmelden möchten, obwohl Sie noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben. Aber Achtung: Erst nach Prüfung aller Unterlagen können wir sagen, ob wir Ihren Kurs fördern können.

Was ist, wenn sich der Kursbeginn verschiebt?

Wenn sich Änderungen bei Ihrem Kurs ergeben, rufen Sie uns bitte umgehend an. Wir besprechen mit Ihnen im Detail, welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall gibt und was die nächsten Schritte sind.

Und wenn der Kurs abgesagt wird?

Dann können wir den Antrag stornieren. Sofern Sie in Zukunft einen anderen Kurs besuchen möchten, können Sie erneut einen Förderantrag stellen. Generell sollten Sie uns über alle möglichen Änderungen informieren.

Und was muss ich machen, wenn ich den Kurs abgeschlossen habe?

Das kommt darauf an. Manche Kursinstitute informieren den waff direkt über Ihre Kursteilnahme. In dem Fall brauchen Sie nicht mehr aktiv zu werden. Ob dies der Fall ist, steht im Bildungsplan in Ihrer Förderzusage.

Wenn dies nicht der Fall ist, landen Sie bitte die Teilnahme- und Zahlungsbestätigung unter dem Link, den sie bei Antragstellung erhalten haben hoch.

Kann ich die erforderlichen Unterlagen auch persönlich abgeben?

Ja! Öffnungszeiten: Mo–Do 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr 8:00 bis 15:00 Uhr.

Unsere Adresse lautet: Lassallestraße 1, 1020 Wien (Anfahrtsplan).

Meine Aus- oder Weiterbildung bestand aus mehreren Semestern oder Abschnitten. Muss ich diese alle einzeln angeben?

Nein! Wenn Sie die Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung, mehrsemestrige Lehrgänge oder dergleichen absolviert haben, fassen Sie bei der Dateneingabe bitte alle Module, Semester und Prüfungen zu einem einzigen Kurs zusammen. Geben Sie als Beginndatum den ersten Tag des ersten Moduls und als Enddatum das letzte Prüfungsdatum an. Bitte übermitteln Sie uns dennoch alle Teilnahme- und Zahlungsbestätigungen sowie ein Gesamtzeugnis.

Mein Kurs ist bereits abgeschlossen, die Prüfung findet aber erst später statt. Kann ich jetzt schon einen Antrag stellen?

Reichen Sie bitte erst nach positivem Abschluss der Prüfung einen gemeinsamen Antrag ein.

Welche Dateiformate kann ich hochladen?

Sie können alle gängigen Formate (jpg, pdf, tiff, png etc.) hochladen. Maximale Dateigröße ist 10 MB pro Datei.

Ich habe keine Bestätigung per E-Mail erhalten, was muss ich tun?

Bitte überprüfen Sie, ob sich die Bestätigung in Ihrem Spam-Ordner befindet.

Ich habe mich vertippt. Kann ich meine Angaben nachträglich ändern?

Nein, aber Sie können uns die korrekten Daten an bbe@waff.at senden.

Kann ich Umlaute (wie ü, Ö), Hatscheks (wie š, Ž) oder Akzente (wie é, ê) verwenden?

Ja! Sie können alle Sonderzeichen verwenden.

Werden meine Daten gesichert übertragen?

Ja! Ihr Online-Antrag wird SSL-verschlüsselt übertragen.