Erklärung zur Barrierefreiheit

Der waff ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. 35/2004 idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websites www.waff.at und die darin eingebundene Applikation Online-Antrag.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1″ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website des waff enthält ältere Applikationen und Anwendungen, welche teilweise nicht beziehungsweise noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind.

Der waff ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Neue Applikationen beziehungsweise Erweiterungen werden barrierefrei umgesetzt. Ältere Applikationen werden mittelfristig überarbeitet beziehungsweise abgelöst.

Die nachstehend angeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz LGBl. 35/2004 idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei – jeweils bezugnehmend auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 W3C Recommendation, Stand: 5. Juni 2018:

  1. Bildern fehlen vereinzelt alt Attribute (1.1.1 Image with no alt attribute)
  2. Der Cookie Dialog weist Validierungsfehler auf, insbesondere fehlerhafte bzw. nicht eindeutig zugeordnete Labels (1.3.1 Info and Relationships, 2.4.6 Form control label is missing text, 4.1.2 Name, Role, Value)
  3. In Formularen finden sich visuell versteckte, nicht funktionale Labels ohne Feldzuordnung im Quellcode (1.3.1: Info and Relationships, 4.1.2 Name, Role, Value, 3.3.2 Labels or Instructions)
  4. Älteren YouTube Videos fehlt die Transcription. Wir ergänzen diese laufend. (1.2.3 Audio Description or Media Alternative (Prerecorded))

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Vorlage für das Statement: MODEL ACCESSIBILITY STATEMENT

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte (Siteimprove, axe) Accessibility-Evaluierung einer externen Beraterfirma anhand von Samples der Website www.waff.at

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.09.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben, Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf waff.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, das Webservice des waff weiter zu verbessern.

Meldung von Barrieren auf waff.at per E-Mail an komm@waff.at

Verantwortlich für diese Seite:

waff Kommunikation
komm@waff.at
Kontakt

Die waff Kommunikation wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten der waff Kommunikation können Sie sich mittels Beschwerde an die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen wenden. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen

Diese Beschwerden werden von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land oder die Gemeinde Wien oder einer dem Land oder der Gemeinde Wien zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Bei berechtigten Beschwerden hat die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber der betroffenen Dienststelle der Stadt Wien beziehungsweise gegenüber den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Sind Sie von einer vermuteten Diskriminierung im Hinblick auf mangelnde Barrierefreiheit selbst betroffen, unterstützt Sie die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen durch Information und Beratung über Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.