Wiener Pflege-Ausbildungsprämie

Sie machen eine Ausbildung im Pflegebereich? Mit der Wiener Pflegeausbildungsprämie unterstützt Sie die Stadt Wien jetzt mit 600 Euro monatlich beim Einstieg in die wichtigsten Pflege- und Sozialbetreuungsberufe.

Den Antrag stellen Sie ganz einfach online hier. Die Prämie wird rückwirkend ab dem 1. September 2022 ausbezahlt.

Ausbildungen können derzeit auf Basis der geltenden Rechtsvorschriften ausschließlich bis 31. August 2025 gefördert werden. Über etwaige Änderungen werden wir zeitnah informieren.

Wer wird gefördert?

Die Wiener Pflegeausbildungsprämie können Sie beantragen, wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen in Wien absolvieren:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor
  • Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen:
    – Fach-/Diplomsozialbetreuer*in Altenarbeit
    – Fach-/Diplomsozialbetreuer*in Behindertenarbeit
    – Fach-/Diplomsozialbetreuer*in Behindertenbegleitung
    – Diplomsozialbetreuer*in Familienarbeit

Schüler*innen, die im Rahmen einer berufsbildenden höheren Schule die Ausbildung zur Pflegefachassistenz („Pflege mit Matura“) absolvieren, können im dritten, vierten und fünften Schuljahr für die Pflichtpraktika einen monatlichen Betrag von 178,50 Euro erhalten.

Wer wird nicht gefördert?

Die Wiener Pflegeausbildungsprämie können Sie nicht beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)
  • Pflegestipendium
  • Stiftungsarbeitslosengeld
  • Fachkräftestipendium
  • Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld oder
  • Umschulungsgeld

Daher können Sie diese Prämie nicht erhalten, wenn Sie

  • an vom AMS geförderten und über Träger abgewickelten Bildungsmaßnahmen,
  • an vom AMS finanzierten Aus- und Weiterbildungen (Wenn Sie zum Beispiel eine Beihilfe zu Kurskosten bei gleichzeitigem Bezug der Deckung des Lebensunterhalts bekommen),
  • an Implacement-, Outplacement- und Zielgruppenstiftungen,
  • an einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA),
  • oder an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation

teilnehmen.

⇒ Für alle, die beim AMS arbeitsuchend gemeldet sind und in einen Pflegeberuf umsteigen möchten, bietet der waff gemeinsam mit dem AMS Wien Jobs PLUS Ausbildung an. Für bestimmte Berufe gibt es für Teilnehmer*innen von Jobs PLUS Ausbildung das Wiener Ausbildungsgeld.

⇒ Für Personen die arbeitslos oder karenziert sind und eine Ausbildung im Pflegebereich absolvieren wollen, bietet das AMS das Pflegestipendium an.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Pflegeausbildungsprämie beträgt grundsätzlich 600 Euro pro Monat (12 mal pro Jahr) für die Dauer der jeweiligen Ausbildung.
  • Im Fall einer Teilzeitausbildung können Sie die Prämie länger beziehen. Dafür ist die Prämie aliquot niedriger.
  • Wenn Sie auf andere finanzielle Leistungen (wie Taschengeld, Aufwandsentschädigung) Anspruch haben, so werden diese von der Pflegeausbildungsprämie abgezogen.
  • Für Schüler*innen, die im Rahmen einer berufsbildenden höheren Schule die Ausbildung zur Pflegefachassistenz („Pflege mit Matura“) absolvieren, beträgt der monatliche Betrag für die Pflichtpraktika im dritten, vierten und fünften Schuljahr 178,50 Euro (10 Mal pro Schuljahr)

Voraussetzung für die Förderung?

  • Sie machen die Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungseinrichtung in Wien
  • Sie benötigen eine Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über die begonnene und laufende Ausbildung (Schulbesuchsbestätigung, Inskriptionsbestätigung).

Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung?

Sie können den Antrag online stellen, sobald Sie Ihre Ausbildung beginnen. Sie benötigen dafür eine gültige E-Mail-Adresse.

Bereiten Sie folgende  Unterlagen als PDF für den Online-Antrag vor:

  • Scan eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
  • aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 4 Wochen)
  • Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung, ggf. Praktikumsbestätigung
  • Unterfertigte „Zustimmung und Bestätigung“ (Anlage zum Antrag).

Falls Sie die Ausbildung schon vor dem 1.9.2022 begonnen haben, müssen Sie die vollständigen Nachweise spätestens vor Abschluss dieser Ausbildung einreichen (spätestens aber bis 30.6.2023).
Die Prämie wird nach Ihrem Antrag rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt. Für die Zeit vor dem 1.9.2022 bekommen Sie keine Pflegeausbildungsprämie.

Für die „Pflege mit Matura“ ist die erstmalige Antragstellung erst ab dem dritten Schuljahr möglich. Im Schuljahr 2022/2023 kann eine rückwirkende Auszahlung der Prämie für maximal 8 Monate erfolgen.