Das Bildungskonto für höhere Abschlüsse
Sie sind beschäftigt und machen eine Meister-, Werkmeister- oder Befähigungs-Prüfung? Sie absolvieren die Berufs-Reifeprüfung oder holen die Matura nach? Oder machen einen weiteren Lehr-Abschluss? Dann hilft Ihnen das Bildungskonto!
Wer wird gefördert?
NEU ab 1. Jänner 2026: Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie nicht mehr als 2.800 Euro netto pro Monat verdienen. Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie zu Kurs-Beginn:
- nach ASVG beschäftigt sind
- in Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit sind
- Neue Selbstständige und nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versichert sind (gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG)
- geringfügig beschäftigt (sofern Sie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen) sind
- in Teilpension sind
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben (Meldebestätigung).
Wer wird nicht gefördert?
- selbstständig Erwerbstätige
- Beschäftigte in Integrations-Maßnahmen des AMS (z.B. Transit-Arbeitskräfte)
- Beamt*innen, Studierende, Schüler*innen sowie Pensionist*innen
- Personen in Elternkarenz (Hier gibt es das Bildungskonto für alle https://www.waff.at/foerderungen/bildungskonto/das-bildungskonto-fuer-alle/)
Was wird gefördert?
Sie machen eine Meister-, Werkmeister- oder Befähigung-Prüfung? Sie wollen einen weiteren Lehr-Abschluss, die Berufs-Reifeprüfung absolvieren oder die Matura nachholen? Der waff unterstützt Sie dabei, wenn:
- der Kurs-Anbieter vom waff anerkannt ist
- die Kurs-Kosten (inkl. Prüfungsgebühren) mindestens 150 Euro betragen
Was wird nicht gefördert?
- Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung
- Anmelde- und Einschreibgebühren
- Bücher, Skripten, staatliche Gebühren
- Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse und Ähnliches
- Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen
- Studien an Universitäten, Fachhochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung?
Der waff unterstützt Sie mit maximal 3.000 Euro.
Neue Einkommensgrenzen ab 1. Jänner 2026:
- 50 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.100 Euro
- 40 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.500 Euro
- 30 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.800 Euro
So kommen Sie zu Ihrer Förderung
Sie können den Antrag bei einem persönlichen Beratungs-Gespräch vor Kurs-Beginn oder bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn stellen.
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 01 217 48 555.
Online können Sie den Kurs vor Kurs-Beginn bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn oder nach Kurs-Ende beantragen.
Die Förderung wird nach Kursende refundiert.
Wenn Sie die Förderung nach Kurs-Ende beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen in Kopie:
- Nachweis, ob Sie bei Kurs-Beginn beschäftigt waren (Kopie)
- Kursbesuch-Bestätigung
- Positives Zeugnis (Kopien)
- Zahlungs-Bestätigung (Kopie)
- Melde-Bestätigung Haupt-Wohnsitz Wien (Kopie)
Wenn Sie den Antrag im Rahmen eines persönlichen Termins vor Kurs-Beginn stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen in Kopie:
- Melde-Bestätigung Haupt-Wohnsitz Wien (Kopie)
- Kosten-Voranschlag für den Kurs
- Gehalts- oder Lohn-Zettel aus dem Vormonat
Nutzen Sie auch den Bildungs-Gutschein der Arbeiterkammer.