Das Bildungskonto für höhere Abschlüsse

Sie sind beschäftigt und machen eine Meister-, Werkmeister- oder Befähigungs-Prüfung? Sie absolvieren die Berufs-Reifeprüfung oder holen die Matura nach? Oder machen einen weiteren Lehr-Abschluss? Dann hilft Ihnen das Bildungskonto!

Wer wird gefördert?

NEU ab 1. Jänner 2026: Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie nicht mehr als 2.800 Euro netto pro Monat verdienen. Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie zu Kurs-Beginn:

  • nach ASVG beschäftigt sind
  • in Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit sind
  • Neue Selbstständige und nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versichert sind (gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG)
  • geringfügig beschäftigt (sofern Sie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen) sind
  • in Teilpension sind

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben (Meldebestätigung).

Wer wird nicht gefördert?

Was wird gefördert?

Sie machen eine Meister-, Werkmeister- oder Befähigung-Prüfung? Sie wollen einen weiteren Lehr-Abschluss, die Berufs-Reifeprüfung absolvieren oder die Matura nachholen? Der waff unterstützt Sie dabei, wenn:

  • der Kurs-Anbieter vom waff anerkannt ist
  • die Kurs-Kosten (inkl. Prüfungsgebühren) mindestens 150 Euro betragen

Was wird nicht gefördert?

  • Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung
  • Anmelde- und Einschreibgebühren
  • Bücher, Skripten, staatliche Gebühren
  • Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse und Ähnliches
  • Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen
  • Studien an Universitäten, Fachhochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Der waff unterstützt Sie mit maximal 3.000 Euro.

Neue Einkommensgrenzen ab 1. Jänner 2026:

  • 50 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.100 Euro
  • 40 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.500 Euro
  • 30 % der Kurs-Kosten bei einem Netto-Einkommen bis zu 2.800 Euro

So kommen Sie zu Ihrer Förderung

Sie können den Antrag bei einem persönlichen Beratungs-Gespräch vor Kurs-Beginn oder bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn stellen.
Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 01 217 48 555.

Online können Sie den Kurs vor Kurs-Beginn bis spätestens 4 Wochen nach Kurs-Beginn oder nach Kurs-Ende beantragen.

Die Förderung wird nach Kursende refundiert.

Wenn Sie die Förderung nach Kurs-Ende beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen in Kopie:

  • Nachweis, ob Sie bei Kurs-Beginn beschäftigt waren (Kopie)
  • Kursbesuch-Bestätigung
  • Positives Zeugnis (Kopien)
  • Zahlungs-Bestätigung (Kopie)
  • Melde-Bestätigung Haupt-Wohnsitz Wien (Kopie)

Wenn Sie den Antrag im Rahmen eines persönlichen Termins vor Kurs-Beginn stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen in Kopie:

  • Melde-Bestätigung Haupt-Wohnsitz Wien (Kopie)
  • Kosten-Voranschlag für den Kurs
  • Gehalts- oder Lohn-Zettel aus dem Vormonat

Nutzen Sie auch den Bildungs-Gutschein der Arbeiterkammer.