Das Bildungskonto für alle

Sie sind derzeit beschäftigt oder arbeitslos? Dann fördern wir mit dem Bildungskonto für alle Ihre Aus- und Weiterbildung mit 50 % (maximal 300 Euro). Rasch, verlässlich und ohne Einkommens-Obergrenze. Wer in den vergangenen zwei Jahren die Lehre fertig gemacht hat, bekommt 300 Euro für eine Weiterbildung dazu.

Wer wird gefördert?

Die Förderung können Sie beantragen, wenn Sie zu Kurs-Beginn:

  • nach ASVG beschäftigt sind
  • in Bildungs-Karenz oder Bildungs-Teilzeit sind
  • in Elternkarenz sind
  • bzw. Neuer Selbstständiger und nach dem Gewerblichen Sozialversicherungs-Gesetz versichert sind (gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG)

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antrag-Stellung müssen Sie Ihren Haupt-Wohnsitz in Wien haben (Melde-Bestätigung).

Auch arbeitslose Personen können unter folgenden Voraussetzungen die Förderung erhalten:

  • Sie sind beim Arbeitsmarktservice Wien (AMS Wien) arbeitslos gemeldet oder sind arbeitsuchend vorgemerkt.
  • Sie erhalten Mindestsicherung und sind beim AMS Wien arbeitssuchend vorgemerkt oder Sie beziehen Kinderbetreuungsgeld.

Wer wird nicht gefördert?

  • selbstständig Erwerbstätige
  • Beschäftigte in Integrations-Maßnahmen des AMS (z.B. Transit-Arbeitskräfte)
  • Beamtinnen und Beamte, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Pensionistinnen und Pensionisten

Was wird gefördert?

Wir fördern berufliche Aus- und Weiterbildungen, wenn:

  • die Kurs-Anbieter vom waff anerkannt sind
  • die Kurs-Kosten (inklusive Prüfungs-Gebühren) mindestens 150 Euro betragen

Wir fördern die Gebühren:

  • für Bescheide für die Anerkennung und Gleichhaltung von Abschlüssen aus dem Ausland
  • für Nostrifikation und Nostrifizierung (Anerkennung eines ausländischen Abschlusses)
  • für Kosten, die dabei für Übersetzungen anfallen

Förderungen für Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit gibt es nur:

  • wenn Sie zu Kurs-Beginn schon in diesem Bereich tätig sind
  • ein direkter Bezug zu Ihrer Tätigkeit besteht
  • wenn die Ausbildung auf gesetzlich geregelten Lehrplänen basiert

Was wird nicht gefördert?

  • Kosten für Fahrten, Aufenthalt und Verpflegung
  • Anmelde- und Einschreibgebühren
  • Bücher, Skripten, staatliche Gebühren
  • Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungs-Kurse und Ähnliches
  • Kurse, die der Persönlichkeits-Bildung und Weltanschauung dienen
  • Studien an Universitäten, Fachhochschulen und ähnlichen Bildungs-Einrichtungen
  • einzelne Ausbildungs-Abschnitte oder einzelne Semester

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für berufliche Aus- und Weiterbildungen beträgt 50 % (maximal 300 Euro) der Kurs- und Prüfungs-Kosten. Der gesamte Förderbetrag kann im Zeitraum von vier Jahren beantragt werden. Entweder auf einmal oder in Teilbeträgen.

So kommen Sie zu Ihrer Förderung

Beantragen Sie spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung Ihre Förderung mit dem Online-Antrag.

Diese Unterlagen werden in Kopie verlangt:

  • Nachweis, ob Sie bei Kurs-Beginn beschäftigt oder arbeitslos waren (Kopie)
  • Kursbesuch-Bestätigung
  • positives Zeugnis (Kopien)
  • Zahlungs-Bestätigung (Kopie)
  • Melde-Bestätigung Haupt-Wohnsitz Wien (Kopie)

Unser Bonus: bis 300 Euro mehr nach Abschluss der Lehre

Wer in den vergangenen zwei Jahren eine Lehrabschluss-Prüfung bestanden hat, kann 300 Euro für eine Weiterbildung erhalten.

Was wird gefördert?

Wir fördern berufliche Weiterbildungen:

  • die innerhalb von zwei Jahren nach dem Lehrabschluss begonnen werden
  • die bei einem vom waff anerkannten Kurs-Anbieter gemacht werden

Aber das ist noch nicht alles: Zusätzlich können Sie noch das Bildungskonto beantragen.

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss spätestens 3 Monate nach Ende der Weiterbildung beim waff gestellt werden. Reichen Sie den Online-Antrag auf Förderung Ihres Kurses spätestens drei Monate nach Ende der Weiterbildung beim waff ein.

Unser Tipp: Nutzen Sie auch den Bildungs-Gutschein der Arbeiterkammer!