Jobs PLUS Ausbildung und eAMS-Konto

Damit Sie an einer Ausbildung im Rahmen unserer Jobs PLUS Ausbildung teilnehmen können, benötigen Sie ein eAMS-Konto.

 

Wann muss ich mein eAMS-Konto für die Jobs PLUS Ausbildung beantragen?

Im Rahmen der Jobs PLUS Ausbildung benötigen Sie den Zugang zu Ihrem eAMS-Konto spätestens dann, wenn Sie die Zusage zur Teilnahme an einer Ausbildung erhalten haben.

Das eAMS-Konto bietet aber auch schon jetzt viele Vorteile für Sie: Damit erhalten Sie Zugriff auf Ihre persönlichen AMS-Daten, können direkt mit dem AMS in Verbindung treten und viele Online-Services des AMS nutzen.

Was benötige ich, um mein eAMS-Konto beantragen und benutzen zu können?

Damit Sie das eAMS-Konto verwenden können, benötigen Sie einen Computer mit Internet-Anschluss. Gerne unterstützen wir Sie auch in unserem KundInnencenter. Dort stehen Ihnen Computer, Internet-Anschluss und Drucker zur Verfügung.

Wie komme ich zu einem eAMS-Konto?

Fordern Sie die Zugangsdaten online in der AMS-eServiceZone an. Wenn Sie bereits KundIn von FinanzOnline sind, können Sie sich auch dort für Ihr eAMS-Konto registrieren.

Sie erhalten die Zugangs-Daten mittels eingeschriebenen RSa-Briefes (ein RSa-Brief ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin / dem Empfänger eigenhändig zugestellt werden darf).

Warum benötige ich für Jobs PLUS Ausbildung ein eAMS-Konto?

Die Teilnahme an Ausbildungen im Rahmen der Jobs PLUS Ausbildung muss von Ihrer AMS-Beraterin, Ihrem AMS-Berater bewilligt werden. Dies geschieht über Ihr eAMS-Konto.