Wiener Pflegeausbildungsprämie
Sie machen eine Ausbildung im Pflegebereich? Mit der Wiener Pflegeausbildungsprämie unterstützt Sie die Stadt Wien jetzt mit 600 Euro monatlich beim Einstieg in die wichtigsten Pflege- und Sozialbetreuungsberufe.
Ausbildungen können derzeit auf Basis der geltenden Rechtsvorschriften ausschließlich bis 31. August 2025 gefördert werden. Über etwaige Änderungen werden wir zeitnah informieren.
Wer wird gefördert?
Die Pflegeausbildungsprämie richtet sich an Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wichtig! Sie benötigen eine Bestätigung der Ausbildungseinrichtung über die begonnene und laufende Ausbildung (Schulbesuchsbestätigung, Inskriptionsbestätigung). Das bedeutet: Den Antrag können Sie erst nach Beginn der Ausbildung stellen, wenn Sie eine Bestätigung haben
Wie kann ich die Pflegeausbildungsprämie beantragen?
Den Antrag stellen Sie ganz einfach online hier. Die Prämie wird rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt. Ausbildungen können derzeit auf Basis der geltenden Rechtsvorschriften ausschließlich bis 31. August 2025 gefördert werden. Über etwaige Änderungen werden wir zeitnah informieren.
Die oben angeführten Punkte treffen nicht auf Sie zu?
Beantworten Sie uns eine Frage und wir leiten Sie zum passenden Angebot weiter.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Pflegeausbildungsprämie beträgt grundsätzlich 600 Euro pro Monat (12 mal pro Jahr) für die Dauer der jeweiligen Ausbildung.
- Im Fall einer Teilzeitausbildung können Sie die Prämie länger beziehen. Dafür ist die Prämie aliquot niedriger.
- Wenn Sie auf andere finanzielle Leistungen (wie Taschengeld, Aufwandsentschädigung) Anspruch haben, so werden diese von der Pflegeausbildungsprämie abgezogen.
- Für Schüler*innen, die im Rahmen einer berufsbildenden höheren Schule die Ausbildung zur Pflegefachassistenz („Pflege mit Matura“) absolvieren, beträgt der monatliche Betrag für die Pflichtpraktika im dritten, vierten und fünften Schuljahr 178,50 Euro (10 Mal pro Schuljahr)
Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung?
Sie können den Antrag online stellen, sobald Sie Ihre Ausbildung begonnen haben. Sie benötigen dafür eine gültige E-Mail-Adresse.
Bereiten Sie folgende Unterlagen als PDF für den Online-Antrag vor:
- Scan eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
- aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 4 Wochen)
- Inskriptionsbestätigung/Schulbesuchsbestätigung, ggf. Praktikumsbestätigung
- Unterfertigte „Zustimmung und Bestätigung“ (Anlage zum Online-Antrag).
Falls Sie die Ausbildung schon vor dem 1.9.2022 begonnen haben, müssen Sie die vollständigen Nachweise spätestens vor Abschluss dieser Ausbildung einreichen (spätestens aber bis 30.6.2023).
Die Prämie wird nach Ihrem Antrag rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt. Für die Zeit vor dem 1.9.2022 bekommen Sie keine Pflegeausbildungsprämie.
Für die „Pflege mit Matura“ ist die erstmalige Antragstellung erst ab dem dritten Schuljahr möglich. Im Schuljahr 2022/2023 kann eine rückwirkende Auszahlung der Prämie für maximal 8 Monate erfolgen.
Geld oder Förderungen vom AMS
Die Wiener Pflegeausbildungsprämie können Sie NICHT beantragen, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
Geld vom AMS
- Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (DLU)
- Stiftungsarbeitslosengeld (zum Beispiel: Sie absolvieren eine Ausbildung im Programm Jobs PLUS Ausbildung)
- Fachkräftestipendium oder Pflegestipendium
- Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld oder
- Umschulungsgeld
=> mehr Informationen zu Leistungen und Förderungen des AMS!
Besuch einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des AMS
Sie können diese Prämie NICHT erhalten, wenn Sie an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
- von AMS geförderten und über Träger abgewickelten Bildungsmaßnahmen
- von AMS finanzierten Aus- und Weiterbildungen (Wenn Sie zum Beispiel eine Beihilfe zu Kurskosten bei gleichzeitigem Bezug der Deckung des Lebensunterhalts bekommen),
- Implacement-, Outplacement- und Zielgruppenstiftungen,
- Arbeitsplatznahen Qualifizierungen (AQUA),
- oder Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation
=> mehr Informationen zu Leistungen und Förderungen des AMS!