Fachsozialbetreuer/in – Altenarbeit – werden! WISOZ – Februar 2022

Start: 14. Februar 2022
Ende: 02. Februar 2024
Bewerbungsfrist: 14. November 2021
Bewerbungsfrist abgelaufen!

Der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds in Kooperation mit dem AMS Wien und der Wiener Schule für Sozialberufe (WISOZ) und der Caritas der Erzdiözese Wien bietet Ihnen Job PLUS Ausbildung als Einstieg in die Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit!

Das Angebot – so schaffen Sie den Einstieg:

Sie bekommen…

  • eine für Sie kostenlose 2-jährige Fachausbildung zur/m FachsozialbetreuerIn, Schwerpunkt Altenarbeit (Vollzeit)
  • während der Ausbildung eine finanzielle Unterstützung und Versicherung durch das AMS Wien (mind. € 27,26 pro Tag)
  • einen Zuschuss vom Unternehmen, bei dem Sie später zu arbeiten beginnen (€ 60,- pro Monat taggenau) sowie das Wiener Ausbildungsgeld
  • PLUS: fixer Job als Fachsozialbetreuer/in nach der Ausbildung bei Caritas der Erzdiözese Wien

Voraussetzungen – das bringen Sie mit:

  • mind. 18 Jahre alt
  • Hauptwohnsitz Wien
  • beim AMS arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet
  • positiver Abschluss der 9. Schulstufe
  • oder abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z.B. Lehrabschluss, Abschluss einer Fachschule, etc.)
  • gute Deutschkenntnisse (B2)
  • Arbeitserlaubnis in Österreich

Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Wiener Schule für Sozialberufe (WISOZ).

Ihre Tätigkeit werden Sie in einem der Pflegewohnhäuser der Caritas der Erzdiözese Wien ausüben.

Sie haben Fragen zu Beruf, Ausbildung oder Bewerbung? Kommen Sie zu unserer online Sprechstunde – Sozial- und Pflegeberufe.

Dort findet Ihre Ausbildung statt:

Wiener Schule für Sozialberufe - WISOZ des FSW

Schlachthausgasse 37, 1030 Wien

Dort gibt es die Jobs:

Achtung!

  • Ein Eintritt, in die „Implacementstiftung Wiener Fachkräfteinitiative Sozial- und Gesundheitsberufe Zukunft Wien“ mit Jobs PLUS Ausbildung, ist nur mit einer Zusage von einem Unternehmen möglich!
  • Die Anzahl der Plätze ist auf 30 limitiert.
  • Das Unternehmen entscheidet, auf Basis des Auswahlverfahrens und den Voraussetzungen, wer aufgenommen wird.
  • Es ist kein nachträglicher Eintritt möglich und es besteht kein Anspruch zur Aufnahme in die Stiftung.