Joboffensive für Jugendliche
Sie suchen Personal und möchten junge Mitarbeiter*innen für Ihr Unternehmen gewinnen? AMS Wien und waff unterstützen Sie, wenn Sie Jugendlichen nach längerer Arbeitslosigkeit den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Profitieren Sie von der finanziellen Förderung und dem frischen Potenzial für Ihr Team.
Ihre Vorteile für Ihr Unternehmen
- Finanzielle Entlastung: Die finanzielle Förderung für 4 Monate senkt das Kostenrisiko einer Neueinstellung.
- Frische Ideen & Motivation: Junge Talente bringen Energie, Lernbereitschaft und neue Perspektiven ins Team.
- Sozialer Impact: Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung und stärken Ihr Image als attraktiver Arbeitgeber.
- Langfristige Chance: Möglichkeit, motivierte Mitarbeiter*innen dauerhaft ans Unternehmen zu binden.
Was wird gefördert und wie hoch ist die Förderung?
- Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten für maximal 4 Monate
- Die Förderhöhe beträgt maximal 1.000 Euro pro Monat*
*Sie erhalten 65% der Bemessungsgrundlage – jedoch maximal 1.000 Euro pro Monat. Die Bemessungsgrundlage ist die allgemeine Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung. Genaue Informationen zur Förderbarkeit von Bewerber*innen und der Höhe der Förderung erhalten Sie nach der Beantragung über Ihr eAMS-Konto vom AMS Wien.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die arbeitslose Wiener*innen im Alter von 18 bis 24 Jahren beschäftigen, die mindestens 9 Monate beim AMS Wien arbeitslos oder arbeitsuchend vorgemerkt sind. Über die tatsächliche Förderbarkeit und die konkrete Höhe der Förderung kann ausschließlich das AMS Wien entscheiden.
Gut zu wissen!
- Für die Abwicklung der Förderung benötigen Sie ein eAMS Konto für Unternehmen. Im Rahmen des Erstgesprächs mit dem AMS erhalten Sie dazu alle notwendigen Informationen.
- Ob eine Förderung möglich ist und in welcher Höhe, entscheidet nach der Förderbeantragung über Ihr eAMS-Konto das AMS Wien.
- Gefördert werden können nur Personen, für die Ihr Unternehmen in den letzten zwei Jahren keine Förderung erhalten hat.
- Aus Gründen der Gleichbehandlung kann eine Vermittlung von ausschließlich förderbaren Personen nicht garantiert werden.
- Bei den von Ihnen ausgeschriebenen Stellen können sich auch Personen bewerben, die nicht oder geringer förderbar sind.
Wer wird nicht gefördert?
- das Arbeitsmarktservice
- politische Parteien
- Clubs politischer Parteien
- radikale Vereine
- der Bund
- Personen, die dem geschäftsführenden Organ des*der Förderungswerber*in angehören – dazu zählen auch alle organschaftlichen Vertreter*innen eines Vereins
Interessiert?
Melden Sie sich unverbindlich an und füllen Sie den Fragebogen aus. Im Anschluss erhalten Sie alle Informationen zu den nächsten Schritten.