Ausbildung bis 18

Fachkräfte Facts

2016 wurde in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz beschlossen – besser bekannt als „Ausbildung bis 18“. Damit wurde veranlasst, dass Jugendliche nach Abschluss der Pflichtschule bis zum 18. Lebensjahr eine weiterführende Ausbildung besuchen müssen – egal, ob in einer Schule, Lehre oder über ein Qualifizierungsprogramm.

Hilfe zuerst, Strafe zuletzt

Das Ziel, des Ausbildungspflichtgesetzes ist es zu vermeiden, dass Jugendliche den Anschluss an Bildung und Arbeitsmarktchancen verlieren. Daher steht Unterstützung im Mittelpunkt – nicht Strafe. Wenn Jugendliche noch keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, bieten verschiedene Anlaufstellen Unterstützung an. Auch ein späterer Einstieg in eine Ausbildung ist noch kein Grund zur Strafe.

Ausgenommen sind außerdem Jugendliche, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, Präsenz- oder Zivildienst absolvieren oder Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Erst wenn alle Kontaktversuche und Unterstützungsangebote nicht angenommen werden, kann Eltern der Jugendlichen eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Diese liegt zwischen 100 und 500 Euro beim ersten Verstoß, bei wiederholtem Verstoß zwischen 200 und 1.000 Euro.

Grundsätzlich zielt das Ausbildungspflichtgesetz also nicht auf Bestrafung ab, sondern soll Jugendlichen helfen, Wege in Ausbildung und Beruf zu öffnen.

Wer ist besonders gefährdet?

Die Ausbildung bis 18 richtet sich an alle Jugendlichen, die nach der Pflichtschule keine weiterführende Ausbildung begonnen haben. Damit wird soziale Teilhabe und Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltiger gestärkt und ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet.

Besonders im Fokus sind frühe Schul- und Ausbildungsabgänger*innen (FABA, Drop-Outs) – Jugendliche zwischen 15 und 24, die keine Ausbildung besuchen und keinen höheren Bildungsabschluss als Pflichtschule plus eine einjährige Schule haben. In Wien galten 2024 11,9% der 18-24-Jährigen als Drop-Outs. Diese Gruppe ist besonders von Arbeitslosigkeit gefährdet: Sie machen die Hälfte der Arbeitssuchenden unter 25 Jahren in Wien aus.

Welche Angebote und Maßnahmen gibt es?

Jugendliche und Eltern erhalten Unterstützung durch Beratung, Bildungs- und Ausbildungsprogramme Dazu gehören unter anderem:

Eine Übersicht über alle Anlaufstellen und Projekte in Wien findet sich hier: Wegweiser Angebote in Wien – KOST Wien

Wirkung und Nutzen

Im Jahr 2024 gab es österreichweit 5.529 Begleitungen, davon 2.101 (38%) in Wien. Österreichweit ergab die Begleitung bei Jugendlichen unterschiedliche Ergebnisse (Bundesweite Koordinierungsstelle AusBildung bis 18, 2025):

Evalutions- und Begleitstudien zeigen:

Die Ausbildung bis 18 erbrachte bisher neben hohem makroökonomischem Nutzen auch eine Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit in Form von konkreten Unterstützungsmöglichkeiten.

Durch seinen individuellen Förderansatz kann das Jugendcoaching Bildungsabbrüche verhindern und bei der Reintegration von Jugendlichen, insbesondere mit Sonderschulabschluss oder Migrationsbiographie wirksam sein.