Förderung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU)

Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind von der Corona-Krise und den wirtschaftlichen Folgen besonders betroffen. Der waff unterstützt jetzt auch diese Zielgruppe mit der Weiterbildungsförderung für Ein-Personen-Unternehmen.

Wer wird gefördert?

  • Ein-Personen-Unternehmer*innen, die ihren Standort der Gewerbeberechtigung oder ihren Hauptwohnsitz in Wien haben,
  • über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen,
  • GSVG pflichtversichert sind und
  • keine Mitarbeiter*innen angestellt haben.

Wen können wir nicht unterstützen?

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschafter einer offenen Gesellschaft und Komplementäre einer Kommanditgesellschaft, Neue Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden. Außerdem Schülerinnen und Schüler, Studierende, Beamtinnen und Beamte sowie Pensionistinnen und Pensionisten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aus- und Weiterbildungen, die auf die Erweiterung der unternehmerischen Kompetenzen ausgerichtet sind. Das sind Aus- und Weiterbildungen
  • zur Verbesserung von kaufmännischen Kompetenzen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen: das sind zum Beispiel Kurse in den Bereichen Buchhaltung, Controlling, Büro-Organisation oder Zeit-Management
  • zum Erwerb und zur Verbesserung digitaler Kompetenzen: das sind zum Beispiel Kurse in den Bereichen Social Media, Photoshop, ECDL oder e-Rechnung.
  • zur Verbesserung sprachlicher Kompetenzen: das sind Sprach-Kurse wie zum Beispiel Englisch und Deutsch, Business Englisch oder Wirtschaftsdeutsch.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent bis maximal 2.000 Euro der Weiterbildungskosten. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen gelten Nettobeträge als Berechnungsgrundlage.

Was wird nicht gefördert?

Berufliche Ausbildungen für fachliche Basisqualifizierung und/oder fachliche Fortbildung.

Wichtig: Die berufliche Aus- und Weiterbildung muss bei vom waff anerkannten Kurs-Instituten stattfinden.

So kommen Sie zu Ihrer Förderung

  • Beantragen Sie die Förderung mit dem Online-Antrag.
  • Der Antrag muss vor Kursbeginn bis spätestens 4 Wochen nach Kursbeginn gestellt werden.
  • Sie können für die Förderung entweder mehrere Anträge bis zum Höchstbetrag von 2.000 Euro oder einen einzigen Antrag stellen. Diese Förderung gibt es vom 1.April 2021 bis zum 31.Dezember 2023.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen: