Anerkannte Bildungsträger

Voraussetzung für die Förderung Ihrer Weiterbildung: Ihr Kurs-Anbieter muss vom waff anerkannt sein. Hier finden Sie eine Liste aller anerkannten Kurs-Anbieter („anerkannte Bildungsträger“). Neben den aufgelisteten Institutionen zählen auch dazu:

  • Alle öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (z.B.: städtische Spitäler, Universitäten, Fachhochschulen)
  • Alle Bildungseinrichtungen, die direkt von gesetzlichen oder freiwilligen Interessenvertretungen geleitet werden (z.B.: ÖGB, WKO)
  • Aus- oder Weiterbildungen mit einem gesetzlichen Lehrplan (Curriculum), wenn der Bildungsträger von einer öffentlich-rechtlichen Stelle durch einen Bescheid zum Anbieten der Aus- oder Weiterbildung ermächtigt ist.

Falls Ihr Bildungsträger nicht auf der Liste steht, kontaktieren Sie das waff-Team.

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