Hauptnavigation

waff › Service für Unternehmen › Qualifizierung von MitarbeiterInnen › Soft Skills › Voraussetzungen / Details

Personalentwicklung im Bereich Soft Skills: Fördervoraussetzungen und Details

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU's pdf) in Wien, die ihre MitarbeiterInnen im Bereich Soft Skills qualifizieren.

Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG). Weiters Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz und Lehrlinge.

Was wird gefördert?

Der waff fördert die Aus- und Weiterbildungskosten für Qualifizierungen von MitarbeiterInnen mit Dienstort Wien in den Bereichen:

  • Kommunikationsfähigkeit (erfolgreiche und effiziente Gesprächsführung, Kommunikation am Telefon, Konfliktlösungsstrategien)
  • Verkaufstechnik (qualitätvolles KundInnenservice, sicheres und kompetentes Auftreten, Verhandlungstechniken)
  • Lernfähigkeit (Gedächtnistraining, Motivationstraining, Lerntechniken)
  • Teamfähigkeit (Gruppendynamik, Teamentwicklung, Moderationstechnik)

Achtung: Sprachkurse sind bei der Förderung Interkulturelle Kompetenz einzureichen.

Voraussetzung für die Förderung:

  • Vorliegen eines Personalentwicklungskonzepts oder
  • eines Aus- und Weiterbildungsplans oder
  • die Durchführung von individuellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre MitarbeiterInnen.

Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. (Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.)

Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU (De-minimis Regelung pdf).

Wie hoch ist die Förderung?

50 % der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 5.000,- pro Unternehmen. Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.

Einreichfrist:

Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller notwendiger Beilagen endet jeweils mit Ende eines Kalenderquartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Nachträglich einlangende Anträge können erst wieder im darauffolgenden Kalenderquartal Berücksichtigung finden.

Wichtig:

Die Einreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen Betrag von € 1.000,- erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens € 500,-).

Neue Antragsunterlagen ab 1. Juli 2010!

So reichen Sie ein:


Die rechtsgültig unterzeichnete Verpflichtungserklärung (pdf) samt vollständig ausgefülltem Antragsformular (inklusive Projektdatenblatt) und die angeforderten Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), Unternehmensförderungen, Nordbahnstraße 36 / Stiege 3 / 4. Stock / Zimmer 26 in 1020 Wien, mit dem Vermerk "Personalentwicklung Soft Skills" ein. Verpflichtungserklärung, Antragsformular und Richtlinie können Sie hier downloaden oder telefonisch beim waff anfordern; siehe Infobox links).

Metanavigation

 
Schriftgröße ändern: A A A