Hauptnavigation

waff › Service für Unternehmen › Qualifizierung von MitarbeiterInnen › Sachgüterproduktion und produktionsnahe Dienstleistungen › Voraussetzungen / Details

Subnavigation

KONTAKT
Der waff informiert Sie gerne:

waff - Personalentwicklung "Sachgüterproduktion und produktionsnahe Dienstleistungen"
Nordbahnstraße 36/3/4. Stock
Zi. 26
1020 Wien

Telefon: 217 48 - 212
ingrid.pirkner@waff.at
DOWNLOADS

Wer wird gefördert?

Wiener Unternehmen, die in der Sachgüterproduktion oder im Bereich produktionsnaher Dienstleistungen tätig sind und in die berufliche Qualifizierung ihrer MitarbeiterInnen investieren. 

Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zu folgenden Branchencodes gemäß „ÖNACE 2008“:

C 10 bis C 33, E 38, J 58, J 59, J 62, J 63, M 71, M 72, M 74.1, M 74.2, M 74.9, N 82.3, N 82.9 und S 95 (Informationen zur Branchenzugehörigkeit: Hotline Statistik Austria, Tel. 01/711 28 86 86). Anhang Festlegung Branchencodes (pdf)


Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG). Weiters können Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz sowie Lehrlinge gefördert werden. 

Was wird gefördert?

Der waff fördert die Aus- und Weiterbildungskosten für berufliche Qualifizierungen von MitarbeiterInnen mit Dienstort Wien.  

Voraussetzung für die Förderung:

Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. (Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.)

Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU (De-minimis Regelung pdf).

Wie hoch ist die Förderung?
50 % der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten beruflichen Qualifizierungen, maximal € 10.000,- pro Unternehmen. Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen Betrag von
€ 1.000,- erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens
€ 500,-). 

Einreichfrist:
Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller notwendigen Beilagen endet jeweils mit Ende eines Kalenderquartals (31.03., 30.6., 30.9., 31.12.). Nachträglich einlangende Anträge können erst wieder im darauf folgenden Kalenderquartal Berücksichtigung finden.

Die eingereichten Antragsunterlagen werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. Über die Entscheidung erhalten Sie in Folge eine schriftliche Benachrichtigung.


So reichen Sie ein:

Die rechtsgültig unterzeichnete Verpflichtungserklärung (pdf) sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (inklusive Projektdatenblatt) samt den angeforderten Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), Unternehmensförderungen, Nordbahnstraße 36 / Stiege 3 / 4. Stock / Zimmer 26 in 1020 Wien, mit dem Vermerk „Personalentwicklung Sachgüterproduktion“ ein. Verpflichtungserklärung, Antragsformular und Richtlinie können Sie hier downloaden oder telefonisch beim waff anfordern – siehe Infobox links).

Wichtig: Die Antragseinreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen. 

Metanavigation

 
Schriftgröße ändern: A A A