Personalentwicklung im Bereich Interkulturelle Kompetenz: Fördervoraussetzungen und Details
Wer wird gefördert?
Wiener Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen im Bereich interkultureller Kommunikation und Konfliktlösungsfähigkeit aus- und weiterbilden möchten.
Die geförderten Personen müssen in einem unselbstständigen, vollsozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis bzw. in einem dienstnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis zum Unternehmen stehen (geringfügig Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen versichert nach ASVG). Weiters können Personen in Eltern-, Bildungs- oder Familienhospizkarenz sowie Lehrlinge gefördert werden.
Was wird gefördert?
Der waff fördert die Aus- und Weiterbildungskosten für Qualifizierungen von MitarbeiterInnen mit Dienstort Wien in folgenden Bereichen:
Kommunikations-, Handlungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise
wie z.B.
- Interkulturelle Kommunikationsfähigkeit (z.B. Sprachkurse)
- Interkulturelles Management sowie Konfliktmanagement
- Führung und Motivation im interkulturellen Kontext
Voraussetzung für die Förderung:
Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden. (Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.)
Für die Inanspruchnahme der Förderung gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU (De-minimis Regelung (pdf)).
Wie hoch ist die Förderung?
50 % der Aus- und Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Qualifizierungen, maximal € 10.000,- pro Unternehmen. Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen müssen pro Förderantrag mindestens einen Betrag von
€ 1.000,- erreichen (Förderhöhe pro Antrag: mindestens
€ 500,-).
Einreichfrist:
Die Frist für die Abgabe der Antragsunterlagen einschließlich aller notwendigen Beilagen endet erst jeweils mit Ende eines Kalenderquartals (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.). Nachträglich einlangende Anträge können erst wieder im darauf folgenden Kalenderquartal Berücksichtigung finden.
Die eingereichten Antragsunterlagen werden einem Bewertungsverfahren unterzogen. Über die Entscheidung erhalten Sie in Folge eine schriftliche Benachrichtigung.
So reichen Sie ein:
Die rechtsgültig unterzeichnete Verpflichtungserklärung (pdf) sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular (inklusive Projektdatenblatt) samt den angeforderten Unterlagen reichen Sie bitte direkt beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), Unternehmensförderungen, Nordbahnstraße 36 / Stiege 3 / 4. Stock / Zimmer 26 in 1020 Wien, mit dem Vermerk „Personalentwicklung Interkulturelle Kompetenz“ ein. Verpflichtungserklärung, Antragsformular und Richtlinie können Sie hier downloaden oder telefonisch beim waff anfordern – siehe Infobox links.
Wichtig: Die Antragseinreichung muss vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen.

