Innovationsassistenz: Fördervoraussetzungen
Sie werden gefördert, wenn Sie ...
- ein kleines oder mittleres Unternehmen in Wien führen und
- innovative Projekte umsetzen - insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Organisation sowie Kommunikation und Informationsmanagement.
Weitere Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens eine/n zusätzliche/n MitarbeiterIn (InnovationsassistentIn) aufnehmen.
- Aus dem Innovationsvorhaben muss sich die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen ergeben.
- Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden.
- Es gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU („De-minimis” Regelung pdf).
Die aktuelle Einreichfrist läuft von 07.01.2010 bis 15.03.2010. Die aktuellen Antragsunterlagen stehen während dieser Zeit als Downloads zur Verfügung.
Die firmenmäßig unterzeichnete Verpflichtungserklärung (pdf) samt vollständig ausgefülltem Antragsformular und die angeforderten Unterlagen müssen in 3-facher Ausfertigung bis spätestens 15. März 2010 verschlossen beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), Unternehmensförderungen, Nordbahnstraße 36 / Stiege 3 / 4. Stock / Zimmer 26 in 1020 Wien mit dem Vermerk "Innovationsassistenz" einlangen.
Weiteres Verfahren nach Ablauf der Einreichfrist:
Die eingereichten Antragsunterlagen werden einem umfassenden Bewertungsverfahren unterzogen und anschließend dem Vorstand des waff zur Entscheidung vorgelegt. In der Folge erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.

