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Innovationsassistenz: Fördervoraussetzungen

Sie werden gefördert, wenn Sie ...

  • ein kleines oder mittleres Unternehmen in Wien führen und
  • innovative Projekte umsetzen - insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Organisation sowie Kommunikation und Informationsmanagement.

Weitere Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens eine/n zusätzliche/n MitarbeiterIn (InnovationsassistentIn) aufnehmen.
  • Aus dem Innovationsvorhaben muss sich die Notwendigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen ergeben.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Förderzeitraum beginnen und enden.
  • Es gelten die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU („De-minimis” Regelung pdf).

Die aktuelle Einreichfrist läuft von 5. Dezember 2011 bis 6. Februar 2012.

Die aktuellen Antragsunterlagen stehen als Downloads zur Verfügung.

Das vollständig ausgefüllte Antragsformular muss in 3-facher Ausfertigung, die weiteren beizulegenden Unterlagen sowie die firmenmäßig unterzeichnete Verpflichtungserklärung (pdf) müssen in 2-facher Ausfertigung bis spätestens 6. Februar 2012 verschlossen beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff), Unternehmensförderungen, Nordbahnstraße 36/ Stiege 3 / 4. Stock / Zimmer 26 in 1020 Wien mit dem Vermerk "Innovationsassistenz" einlangen.

Weiteres Verfahren nach Ablauf der Einreichfrist:
 
Die eingereichten Antragsunterlagen werden einem umfassenden Bewertungsverfahren unterzogen und anschließend dem Vorstand des waff zur Entscheidung vorgelegt. In der Folge erhalten Sie von uns eine schriftliche Benachrichtigung.
 

 

 

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