Der waff fördert innovative Unternehmen
Mit der Initiative "Innovationsassistenz" fördert Sie der waff beim Umsetzen von Innovationsvorhaben.
Was wird gefördert?
Anteilig gefördert werden Personalkosten des/der Innovationsassistenten/in, innovationsbezogene Weiterbildungskosten von MitarbeiterInnen sowie bei Bedarf Beratungskosten.
Wie hoch ist die Förderung?
- 50% der Weiterbildungskosten für die von externen Schulungsträgern durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen, max. € 7.300,-
- 50% der Beratungskosten, max. € 4.700,-
- 50% des Bruttogehaltes (exkl. Zuschläge, Prämien, usw.) je InnovationsassistentIn, max. € 47.000,-.
Die maximale Fördersumme ist jeweils auf ein Jahr bezogen.
Wie lange ist der maximale Förderzeitraum?
Die Förderung für das Innovationsvorhaben kann über einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt werden. Die Aufnahme des/der InnovationsassistentIn kann frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung (Einlangen im waff) erfolgen.
Bitte beachten Sie die sonstigen Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung.

