Lehrausbildung: Fördervoraussetzungen und Details
Mit Hilfe dieser waff Förderinitiative können Sie Ihre MitarbeiterInnen zu LehrausbilderInnen qualifizieren lassen. Der waff will damit Anreize für Betriebe schaffen, verstärkt auf die Ausbildung von Lehrlingen zu setzen und damit in die Zukunft zu investieren.
Sie werden gefördert, wenn Sie ...
- erstmals Lehrlinge ausbilden wollen oder
- wenn Sie schon Lehrlinge ausbilden und zusätzliche AusbilderInnen qualifizieren wollen.
Was wird gefördert?
AusbilderInnenkurse, Prüfungsgebühren der AusbilderInnenprüfung und sonstige einschlägige Weiterbildungen.
Wie hoch ist die Förderung?
- AusbilderInnenkurs: Kurskosten bis max. € 250,- pro AusbilderIn
- AusbilderInnenprüfung: Prüfungsgebühren bis max. € 100,- pro AusbilderIn
- Sonstige einschlägige Weiterbildungen: 50 % der Kurskosten bis max. € 250,- pro Lehrbetrieb
Voraussetzung für die Förderung:
- Die Antragsunterlagen sind spätestens drei Monate nach Kursende an den waff zu übermitteln.
- Der/die AusbilderIn muss in einem Unternehmen in Wien ausbilden.
Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung?
- Ausfüllen des Antragsformulars (pdf) und Einreichung beim waff innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Ausbildung,
- Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung (pdf) sowie
- Nachweis der Kosten (Kopie der Rechnung).


