Förderung Bildungskarenz plus
Im Rahmen der Förderung Bildungskarenz plus konnten Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen von MitarbeiterInnen einreichen, die sich in Bildungskarenz befinden.
Fördervoraussetzung war die Übermittlung des Formulars „Vorabinformation“ an den waff vor Kursbeginn. Die Aus- und Weiterbildungen mussten bis spätestens 30.06.2010 beginnen.
Bei Fragen zur Förderabwicklung steht Ihnen Frau Edith Kohlheimer unter der Tel. 217 48-303 gerne zur Verfügung.

