Bildungskontoplus: Fördervoraussetzungen und Details PflichtschulabsolventInnen
Wer wird gefördert?
Beschäftigte Personen mit maximal Pflichtschulabschluss,
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung) haben
und - die folgenden Status zu Kursbeginn nachweisen können:
- Beschäftigte/r nach ASVG oder
- Vertragsbedienstete/r oder
- Geringfügig Beschäftigte/r (Kein Bezug von Arbeitslosenversicherungsgeld!) oder
- Bildungskarenz oder
- Neue/r Selbständige/r (Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG versichert sind)
Was wird gefördert?
Der waff unterstützt Sie
- beim Nachholen des Lehrabschlusses und/oder
- bei berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungen
Dabei fördert der waff Ihre Kurs- und Seminarkosten (Teilnahmegebühren) und die dazugehörigen Prüfungsgebühren. Die Kurs- und Prüfungskosten müssen mindestens € 150,- betragen.
Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Wellnessbereich werden nur gefördert, wenn Sie bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich beschäftigt sind und ein unmittelbarer Bezug zu Ihrer Tätigkeit besteht.
Was wird nicht gefördert?
- Anmelde- und Einschreibegebühren, staatliche Gebühren, Bücher, Skripten, Aufenthalts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, Hobby- und Freizeitkurse, Coaching, Supervision, Selbsterfahrungskurse und Ähnliches
- Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind
Wie hoch ist die Förderung?
Der waff unterstützt Sie mit 90 % der Kurs- und Prüfungskosten:
- maximal € 1.000,- für berufliche Aus- und Weiterbildungen
- maximal € 3.000,- für Vorbereitungskurse zum erstmaligen erfolgreichen Nachholen des außerordentlichen Lehrabschlusses
- maximal € 3.000,- bei Kombination von beruflichen Aus- und Weiterbildungen und außerordentlichem Lehrabschluss
Der Maximalbetrag von € 1.000,- bzw. € 3.000,- kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden. Entweder auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen.
Voraussetzung für die Förderung:
Die Aus- und Weiterbildung wird bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert.
So funktioniert’s:
Sie können Ihren Antrag entweder vor Kursbeginn oder nach dem positiven Abschluss Ihres Kurses einreichen:
- Einreichung nach positivem Abschluss
Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung (pdf) spätestens drei Monate nach dem positiven Abschluss Ihrer gesamten Bildungsmaßnahme ein – inklusive aller erforderlichen Förderunterlagen. Unterlagen, die Sie vor Ihrem Abschluss an uns senden, schicken wir an Sie zurück. - Einreichung vor Kursbeginn
Sie brauchen noch Infos zu den Themen Lehrabschluss und Weiterbildung? Dann vereinbaren Sie einen Termin im waff Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung. Unsere BeraterInnen helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Weiterbildung und beim Beantragen Ihrer Förderung. Ihr Vorteil: Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie bereits vor Kursbeginn eine "Bedingte Förderzusage" – Ihre Förderung wird für Sie rückgestellt. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin unter (01) 217 48 – 555.
Generell gilt:
Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn, es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessensvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.


