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KONTAKT
Haben Sie noch Fragen? Die MitarbeiterInnen des waff informieren Sie gerne.

waff – Bildungskonto Plus
Nordbahnstraße 36
1020 Wien

Telefon: 217 48 - 555
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr
Fr von 8.00 - 12.30 Uhr
waff@waff.at
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Bildungskontoplus: Fördervoraussetzungen und Details: Abschluss nachholen

Wer wird gefördert?

Beschäftigte Personen,

  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung) haben
    und
  • die folgenden Status zu Kursbeginn nachweisen können:
    • Beschäftigte/r nach ASVG oder
    • Vertragsbedienstete/r oder
    • Geringfügig Beschäftigte/r (Kein Bezug von Arbeitslosenversicherungsgeld!) oder
    • Bildungskarenz oder
    • Neue/r Selbständige/r (Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG versichert sind)

Was wird gefördert?

Der waff unterstützt Sie

  • beim Nachholen eines zusätzlichen Lehrabschlusses
  • beim Nachholen der Berufsreifeprüfung oder einer anderen Matura im zweiten Bildungsweg
  • bei Nostrifikationskursen

Dabei fördert der waff Ihre Kurs- und Seminarkosten (Teilnahmegebühren) und die dazugehörigen Prüfungsgebühren. Die Kurs- und Prüfungskosten müssen mindestens € 150,- betragen.

Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Wellnessbereich werden nur gefördert, wenn Sie bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich beschäftigt sind und ein unmittelbarer Bezug zu Ihrer Tätigkeit besteht.

Was wird nicht gefördert?

  • Anmelde- und Einschreibegebühren, staatliche Gebühren, Bücher, Skripten, Aufenthalts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, Hobby- und Freizeitkurse, Coaching, Supervision, Selbsterfahrungskurse und Ähnliches
  • Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sin

Wie hoch ist die Förderung?

Der waff unterstützt Sie mit 90 % der Kurs- und Prüfungskosten, maximal € 1.000,–.
Der Maximalbetrag von € 1.000,- kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden. Entweder auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen.

Voraussetzung für die Förderung:

Die Aus- und Weiterbildung wird bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert.

So funktioniert’s:

Sie können Ihren Antrag entweder vor Kursbeginn oder nach dem positiven Abschluss Ihres Kurses einreichen:

  • Einreichung nach positivem Abschluss
    Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung (pdf) spätestens drei Monate nach dem positiven Abschluss Ihrer gesamten Bildungsmaßnahme zum Nachholen Ihres Abschlusses ein – inklusive aller erforderlichen Förderunterlagen. Unterlagen, die Sie vor Ihrem Abschluss an uns senden, schicken wir an Sie zurück.
  • Einreichung vor Kursbeginn
    Sie brauchen noch Infos zum Thema „Abschluss nachholen“? Dann vereinbaren Sie einen Termin im waff Beratungszentrum für Beruf und Weiterbildung. Unsere BeraterInnen helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Weiterbildung und beim Beantragen Ihrer Förderung. Ihr Vorteil: Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie bereits vor Kursbeginn eine "Bedingte Förderzusage" – Ihre Förderung wird für Sie rückgestellt. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin unter (01) 217 48 – 555.

Generell gilt:

Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn, es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessensvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

 

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