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Haben Sie noch Fragen? Die MitarbeiterInnen des waff informieren Sie gerne.

waff – Bildungskonto
Nordbahnstraße 36
1020 Wien

Telefon: 217 48 - 555
Mo - Do von 8.00 - 17.00 Uhr
Fr von 8.00 - 12.30 Uhr
waff@waff.at
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Bildungskonto: Fördervoraussetzungen und Details

Wer wird gefördert?

Beschäftigte Personen, die folgenden Status nachweisen können:

  • Beschäftigte nach ASVG
  • Vertragsbedienstete
  • Geringfügig Beschäftigte(sofern sie keine Leistung nach Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen)
  • Personen in Bildungskarenz
  • Neue Selbstständige (das sind Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG, versichert sind)
  • Personen in Elternkarenz (bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes bzw. Frauen im Mutterschutz oder Wochengeldbezieherinnen)

und zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung) haben.

Im Rahmen des Bildungskontos können auch beschäftigungslose Personen, die zu Kursbeginn

  • bei einer regionalen Geschäftstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) Wien arbeitslos vorgemerkt sind
  • beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien arbeitssuchend vorgemerkt sind
  • Leistungen der bedarfsorientieren Mindestsicherung in Anspruch nehmen und beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien arbeitsuchend vorgemerkt sind,

gefördert werden.

Wer wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige (ausgenommen davon sind "Neue Selbständige" nach GSVG), Beschäftigte in von AMS beauftragten Integrationsmaßnahmen (z.B. Transitarbeitskräfte) sowie BeamtInnen, StudentInnen, SchülerInnen und PensionistInnen.

Was wird gefördert?

Der waff unterstützt Sie finanziell bei Kurs- und Seminarkosten (Teilnahmebeiträge inklusive Prüfungsgebühren), sofern diese Kosten mindestens € 150,- ausmachen. Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Wellnessbereich werden nur gefördert, wenn Sie bereits zu Kursbeginn in diesem Bereich beschäftigt sind und ein unmittelbarer Bezug zu Ihrer Tätigkeit besteht.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden beispielsweise Kosten für Fahren, Aufenthalt und Verpflegung, Anmelde- und Einschreibgebühren, Bücher, Skripten, staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungsstunden und Ähnliches.

Weiters werden nicht gefördert Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Maximalbetrag kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Beendigung der gesamten Aus- und Weiterbildung beantragt werden und beträgt

  • 50 % der Kurskosten, max. € 200,–
  • 50 % der Kurskosten, max. € 300,–, wenn Sie bei Kursbeginn beim Arbeitsmarktservice Wien (AMS-Wien) gemeldet sind.

Voraussetzung für die Förderung:

Es werden berufliche Aus- und Weiterbildungen gefördert, die bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger absolviert wurden.

Wie kommen Sie zu Ihrer Förderung?

  • Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung (pdf) spätestens drei Monate, nachdem Sie Ihre gesamte Aus- und Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, mit den erforderlichen Unterlagen wie Statusnachweis, Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigung und Meldebestätigung ein.
  • Generell gilt: der Maximalbetrag kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden. Der genehmigte Förderbetrag wird jenem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Kursbeginn liegt.
  • Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen. Es sei denn es handelt sich dabei um Förderungen von freiwilligen und gesetzlichen Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen oder der Gemeinde Wien. Auf die Förderung des waff gibt es keinen Rechtsanspruch.

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