Anerkannte Bildungsträger
Als vom waff anerkannte Bildungsträger gelten neben den unten angeführten Bildungsinstituten auch:
- Alle öffentlich–rechtlichen Einrichtungen (z. B.: städtische Spitäler, Universitäten, Fachhochschulen)
- Alle Bildungseinrichtungen, die direkt von gesetzlichen oder freiwilligen Interessensvertretungen geleitet werden (z. B.: ÖGB, WKÖ)
- Aus- oder Weiterbildungen mit einen gesetzlichen Lehrplan (Curriculum), wenn der Bildungsträger von einer öffentlich rechtlichen Stelle durch einen Bescheid zum Anbieten der Weiterbildung ermächtigt ist.
- Alle Einrichtungen, die nach Ö-Cert, CERT-NÖ (CERT-Niederösterreich) oder OÖ-EBOS Qualitätssiegel der Oberösterreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen) oder S-QS (Salzburger Qualitätssicherungs-/ Qualitätsentwicklungsverfahren) oder nach wien-cert zertifiziert sind.











