Weiterbildungskonto
Mit dem Weiterbildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten WienerInnen, wenn die Kurse bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger besucht wurden.
- Beschäftigte: 50% der Kurskosten, bis zu € 200,-
- NeuzuwanderInnen mit "Niederlassungsbewilligung beschränkt": 50% der Kurskosten, bis zu € 200,-
- Arbeitslose (oder: Eltern-/Bildungskarenz; Sozialhilfebezug): 50% der Kurskosten, bis zu € 300,-
- Für Berufsreifeprüfung, Werkmeisterprüfung, Nachholen des Lehr- oder Hauptschulabschlusses: 80% der Kurskosten, bis zu € 450,-
Der Antrag auf Förderung muss spätestens drei Monate nach Ende des Kurses, Semesters (oder nach der Ablegung der Prüfung) beim waff eingebracht werden.
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen und Detailinformationen für den Erhalt Ihrer Förderung.

